Studieren ohne Abitur

Ein Durchbruch in Sachen einheitliche Regelungen fürs „Studium ohne Abitur“ sollte das Treffen der Kultusminister der einzelnen Bundesländer am 5. und 6. März 2009 in Stralsund sein, doch die Ausgestaltung in den Hochschulgesetzen der Länder lässt weiterhin auf sich warten.

So sollen laut „Stralsunder Beschluss“ Meister im Handwerk und andere Inhaber gleichgestellter beruflicher Aufstiegsfortbildungen generell eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, um so das Studieren ohne Abitur für diese Gruppe zu ermöglichen. Andere beruflich Qualifizierte mit einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung (nach BbiG/Hwo durch Bundes- oder Landesrecht geregelt) und anschließender mindestens dreijähriger Berufspraxis dürfen dann in einem zum beruflichen Werdegang affinen Studiengang ohne Abitur studieren, wenn Sie entweder noch ein Eignungsfeststellungsverfahren (schriftlich und mündlich mit Abfrage von allgemeinen und fachbezogenen Wissen) bestehen oder ein einjähriges Probestudium erfolgreich absolvieren. Damit sollen zum einen das hohe akademische Niveau garantiert und andererseits auch die Bewerber vor einer verzerrten Selbsteinschätzung bewahrt werden.

Von den Bewerbern für ein Studium ohne Abi werden nach den Tests in der heutigen Praxis oft bis zur Hälfte ausgesiebt. Die Statistiken bestätigen die Wirksamkeit der Zulassungsbestimmungen für ein Studium ohne Abi, denn die Abschlussnoten der Studierenden ohne Abitur unterscheiden sich nicht von denen ihren Kommilitonen mit Abitur.

Bekanntermaßen lässt es sich auch mit der Fachhochschulreife, dem zweithöchsten Schulabschluss, studieren. Grundlegende stehen dafür Fachhochschulen zur Auswahl, in Hessen wir mit Ausnahme der Uni FF/Main auch ein grundständiges Bachelor-Studium an Universitäten aufgrund einer Modifikation des Hochschulgesetzes ermöglicht.