Abendgymnasien

Das Abendgymnasium ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungswegs und der Erwachsenenbildung, das im Gegensatz zu den anderen Abendschulen – Abendhauptschule und Abendrealschule – zu einem Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung führt. Abendgymnasien richten sich an Berufstätige, die parallel zur Arbeit ihr Abitur (primär) oder die Fachhochschulreife (sekundär) nachholen möchten.

Der Unterricht in den Abendgymnasien beginnt abends meist ab etwa 17:30 Uhr, in einzelnen Bundesländern gibt es aber auch Abendschulen mit Nachmittagsunterricht ab etwa 14:30 Uhr oder Unterricht am Wochenende. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bremen läuft das Projekt „Abitur online“ bzw. E-Learning am Abendgymnasium. Die Schüler besuchen dann nur an zwei Tagen in der Woche die Abendschule, der restliche Stoff kann bei freier Zeiteinteilung im Selbststudium erworben werden.

Voraussetzung für die Aufnahme an einem Abendgymnasium sind:

  • ein Mindestalter von 19 Jahren
  • das Vorliegen eines Schulabschlusses – in manchen Bundesländern reicht die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht, dann wird ein Vorkurs besucht
  • der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit – Zeiten der Arbeitslosigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes sowie Erziehungszeiten werden angerechnet

Für Berufstätige mit mittlerem Schulabschluss beträgt die Schulzeit am Abendgymnasium in der Regel drei Jahre (sechs Semester). Ein unter Umständen verpflichtender Vorkurs dauert ein bis zwei Semester. Bewerber mit der Fachhochschulreife können im Regelfall gleich in die Qualifikationsphase einsteigen und besuchen das Abendgymnasium dann lediglich zwei Jahre.

An den Abendgymnasien werden weitgehend die gleichen Fächer unterrichtet wie an normalen Gymnasien, also Deutsch, zwei Fremdsprachen (für die allgemeine Hochschulreife, ohne 2. FS fachgebundene Hochschulreife), Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Philosophie, Politische Bildung, Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie u.ä.

Für den Besuch staatlicher Abendgymnasien entstehen normalerweise keine Kosten. Neben staatlichen Abendgymnasien gibt es allerdings zunehmend mehr Abendgymnasien in Trägerschaft der VHS oder in privater Hand. Wenn man wegen der Doppelbelastung von Arbeit und Abendschule nicht mehr voll arbeitet, kann man beim Vorliegen der persönlichen Berechtigung ab dem vierten Semester Fördergeld nach dem BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss (elternunabhängige Förderung).