Hochschule

Definition im weiten Sinne

Eine Hochschule ist im weiteren Sinne ein Oberbegriff für eine Universität, eine Fachhochschule, eine Pädagogische Hochschule, eine Gesamthochschule, eine Kunsthochschule und zahlreiche andere gleichgestellte Einrichtungen. An diesen Institutionen werden wissenschaftliche, künstlerisch-wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte oder künstlerische Kenntnisse erworben.

Definition im engeren Sinne

Im engeren Sinne ist eine Hochschule eine wissenschaftliche Lehr- und Forschungsanstalt des tertiären Bildungsbereichs zur beruflichen Ausbildung, Pflege der Wissenschaften und Künste, die akademische Grade als Hochschulabschlüsse verleiht. Obwohl dem Tertiärbereich zugeordnet, sind Berufsakademien, Fachakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sowie Fachschulen keine Hochschulen. Das Hochschulrahmen-Gesetz (HRG) beschreibt die Aufgaben von Hochschulen wie folgt: Verantwortlichkeit für die Pflege der Wissenschaften und der Kunst, Grundlagenforschung und wissenschaftsbezogene Lehre zur Vorbereitung auf entsprechende Berufe sowie Dienstleistungen auf wissenschaftlicher Grundlage.

Zusätzliche „Verwirrung“ stiften in Sachen Begriffsgebung viele Fachhochschulen, die sich mittlerweile teilweise einfach nur noch Hochschule oder Hochschule + Fachgebietszusatz (bspw. „Hochschule für Wirtschaft“) nennen. Eine weitere geläufige Bezeichnung für die FH ist heutzutage „University“ oder „University of Applied Siences“ („Universität für angewandte Wissenschaften“), die aus dem englischsprachigen Raum übernommen wurde.

Hochschul-Abschlüsse

Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden die ursprünglichen Hochschulabschlüsse Diplom und Magister durch gestufte Studiengänge, den Bachelor und den Master, ersetzt. Einige Hochschulen halten jedoch an den alten akademischen Graden fest. Eine seit Jahren immer erfolgreicher werdende Form der Hochschulausbildung stellt das Studium an einer Fernuniversität oder einer Fernhochschule dar. Grundsätzlich lassen sich staatliche Hochschulen von nichtstaatlichen Hochschulen freier Träger oder Privatunternehmen unterscheiden. Das Hochschulsystem in Deutschland wird auf Länderebene geregelt und beinhaltet entsprechende Hochschulgesetze. Dabei läuft das Hochschulrahmengesetz (Bund) im Rahmen der Föderalismusreform aus.

Aufbau einer Hochschule

Deutsche Hochschulen haben ein großes Studentenaufkommen (Stand 2010 über 2 Millionen Studierende). Auf jeden Professor kommen so etwa 52 zu betreuende Studenten. Prinzipiell besteht eine Hochschule aus Fakultäten bzw. Instituten oder aus Fachbereichen. An deren Spitze steht ein Dekan oder eine Dekanin. Zudem werden die Hochschulen von einer Hochschulleitung, bestehend aus einem Rektorat bzw. Präsidium und einem Kanzler geführt. Die zentrale Hochschulverwaltung, der akademische Senat und die zentralen Service-Einrichtungen wie zum Beispiel das Rechenzentrum oder die Hochschulbibliothek runden den Aufbau der Hochschulen ab. Die immatrikulierten Studenten bilden die Studierendenschaft an deutschen Hochschulen. Die Studentenwerke sind für den Betrieb der Wohnheime, die Verwaltung des BAföG und andere Hochschulangebote zuständig.