Fernschulen

Der Begriff Fernschule wird oft fälschlicherweise als Oberbegriff für alle Anbieter von Fernunterricht benutzt. Genaugenommen meint Fernschule aber eine (private) Bildungseinrichtung, deren Fernlehrgänge nicht zu akademischen Abschlüssen führen. Angeboten werden Fernlehrgänge zur Erlangung schulischer Abschlüsse wie etwa ein Fernlehrgang Abitur, aber auch Fernlehrgänge für Meister- oder Technikerabschlüsse. Möchte man einen akademischen Abschluss erlangen, muss man sich an einer Fernhochschule (Fernuniversität, Fernfachhochschule) immatrikulieren/einschreiben.

Belegt man einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang, hat man ein gesetzlich zugesichertes 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Kosten und Risiko, ein dreimonatiges Kündigungsrecht nach Ablauf des ersten Halbjahres sowie für die gesamte Lehrgangsdauer die Garantie gleichbleibender Studiengebühren.

Darüber hinaus bieten die meisten Fernschulen ein kostenloses vierwöchiges „Probestudium“ (wobei die Bezeichnung Studium natürlich irreführend ist) an. Diese Zeit kann man nutzen, um herauszufinden, ob und wie sich der gewählte Fernlehrgang in den beruflichen und familiären Alltag einfügen lässt. Für den Fernschüler ist es auch bedeutsam, dass seine Fernschule viele Kontaktmöglichkeiten zu den Tutoren und anderen Lernenden anbietet. Ein wichtiges Entscheidungskriterium besonders bei längeren Fernlehrgängen stellt die Möglichkeit einer kostenlosen Verlängerung der Studiendauer dar. Auch das Vorhandensein kurzer Kündigungsfristen kann als günstig angesehen werden.

Vergleiche der verschiedenen Fernschulen miteinander haben gezeigt, dass die meisten Unterschiede in den Serviceangeboten der einzelnen Fernschulen bestehen. Man sollte bei der Auswahl einer geeigneten Fernschule daher stets das gesamte Preis – Leistungsverhältnis betrachten.