Fernlehrgänge

Bereits die Bezeichnung Fernlehrgang oder Fernunterricht enthält das Wichtigste: Kenntnisse, sowie Fähigkeiten werden aus der Ferne gelehrt, Lehrende und Lernende sind ausschließlich oder überwiegend räumlich voneinander getrennt und der Lernerfolg wird überwacht (Definition des Fernunterrichtsschutzgesetzes FernUSG).

Die Anbieter der jeweiligen Fernlehrgänge – Fernschule (Fernakademie) und Fernhochschule (Fernuniversität, Fernfachhochschule) – liefern die Unterlagen für den Fernlehrgang per Post direkt ins Haus. Gleichzeitig erhält man auch die Namen seiner Ansprechpartner, die man während der gesamten Dauer des Fernlehrgangs erreichen kann. Inzwischen verfügen die meisten Anbieter von Fernlehrgängen auch über einen virtuellen Campus, eine geschützte Internet-Lernplattform mit Foren und Chaträumen. Gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) werden alle Fernlehrgänge von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert.

Wenn man einen Lehrbrief von seinem Fernlehrgang durchgearbeitet hat, sind etliche Fragen zur Überprüfung des erreichten Wissensstands zu beantworten. Diese sogenannten Einsendeaufgaben erhält man später von seinem Tutor zurück – korrigiert, benotet und mit hilfreichen Kommentaren versehen.

Sofort werden die größten Vorteile der Fernlehrgänge deutlich: Zeit- und ortsunabhängiges, selbstbestimmtes Lernen. Der Fernstudent oder -schüler lernt dann, wenn es seine Zeit erlaubt und wo es ihm am besten gefällt. Er kann das Lerntempo selbst bestimmen. Fernlehrgänge erfordern folglich auch in hohem Maße Eigenmotivation und Disziplin.

Anbieter von Fernlehrgängen erheben Gebühren für die Teilnahme am Fernlehrgang, für Lern- und Arbeitsmittel, für die Betreuung und für die Prüfungen. Sind Präsenzphasen vorgesehen, können weitere Kosten für An- und Abreise sowie für eine eventuelle Übernachtung und Verpflegung entstehen. Es gibt jedoch Gesetze, um die staatliche Förderung von Fernlehrgängen zu gewährleisten: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Sozialgesetzbuch (SGB) und Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) garantieren den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das Einkommenssteuergesetz (EStG) regelt, dass Kosten der beruflichen Weiterbildung bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden können.