Abitur nachholen – Abi nachmachen

Sein Abitur nachholen lohnt sich immer, denn als höchster Schulabschluss in Deutschland berechtigt die Hochschulreife zur Aufnahme eines Studiums an allen Hochschulen. Die Fachhochschulreife als zweithöchster Schulabschluss berechtigt dahingegen „nur“ zum Besuch von Fachhochschulen, in Hessen kann jedoch auch an Universitäten auf Bachelor studiert werden.

Im März 2009 hat die Kultusministerkonferenz bundeseinheitliche Regelungen beschlossen, nach denen entsprechend beruflich Qualifizierte auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium ohne Abitur aufnehmen dürfen. Eine Umsetzung in den Hochschulgesetzen aller Länder hat aber noch nicht stattgefunden, zudem kann jedes Land weitere „Lockerungen“ beschließen.

Das Abitur nachmachen kann man mittels staatlicher oder privater Lehrgänge im Zweiten Bildungsweg, parallel zum Berufsalltag oder in Vollzeit. Dafür stehen unter anderem Volkshochschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Fernschulen zur Verfügung.

Der Unterricht am Kolleg wird tagsüber erteilt. Teilnehmer, die am Kolleg das Abitur nachholen wollen, können folglich nicht weiter im Beruf arbeiten, abgesehen von Nebenjobs.

Auch ohne den Besuch einer Schule kann man über selbständige, autodidaktische Prüfungsvorbereitung oder mit Hilfe externer Anbieter sein Abitur nachholen. Nach Zulassung, Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 19 Jahren, eine bisher höchstens einmal nicht bestandene Abiturprüfung und eine angemessene Vorbereitung, durch die zuständige Stelle (Schulamt, Bezirksregierung, etc.) erfolgt eine Nichtschülerprüfung, auch Nichtschülerabitur, außerschulisches Abitur, Externenabitur oder Schulfremdprüfung genannt. Diese findet in der Regel einmal im Jahr statt. Eine weitere Form ist die Begabtenprüfung, die sich jedoch an ältere, besonders beruflich Qualifizierte, Nachholer richtet.