Abendschule Abitur nachholen

Der Bereich der Abendschule, an dem man sein Abitur nachholen kann, wird Abendgymnasium genannt. Darüber hinaus gibt es noch die Abendhauptschule und die Abendrealschule.

Möchte man an einer Abendschule sein Abitur nachholen, muss man im Jahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) bzw. alternativ mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Wehr- oder Zivildienst sowie Erziehungszeiten werden angerechnet. Bewerber, die nicht über den mittleren Schulabschluss verfügen, besuchen einen ein- oder zweisemestrigen Vorkurs, den man im übrigen schon mit 18 Jahren besuchen darf. Bis auf die letzten drei Semester müssen die Studierenden/Schüler beim Abitur an der Abendschule berufstätig bleiben.

Der Ablauf des Abiturs an einer Abendschule vollzieht sich in drei Stufen: Vorkursphase (ein oder zwei Semester, „Studierende“ mit mittlerer Reife steigen gleich in die Einführungsphase ein), Einführungsphase (erstes und zweites Semester) und Qualifikations- bzw. Kursphase (drittes bis sechstes Semester). Dementsprechend dauert das Abitur an der Abendschule maximal vier Jahre. Studierende mit mittlerer Reife verlassen die Abendschule mit dem Abitur planmäßig nach drei Jahren. Wer über die Fachhochschulreife oder ein entsprechendes Versetzungszeugnis in die Qualiphase der gymnasialen Oberstufe verfügt, kann in der Regel direkt in selbige einsteigen und macht sein Abendschule Abitur in zwei Jahren.

An einer staatlichen Abendschule entstehen beim Abitur nachmachen normalerweise keine Kosten, in einzelnen Fällen muss jedoch ein Büchergeld gezahlt werden. Weitere Kosten entstehen durch „Verbrauchsmaterialien“, wie Stifte, Papier, usw.. Beim Vorliegen der persönlichen Berechtigung (Aufgabe der Berufstätigkeit mit voller Konzentration aufs Abitur) kann man ab dem vierten Semester fürs Abendschule Abitur elternunabhängige Förderung nach dem BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss.